Von Kalheinz Reimann, geschrieben im Juli 2023
Als nach 1990 der Straßenverkehr auch in Kleinolbersdorf und Altenhain erheblich zunahm, erklärte der Gemeinderat vor allem zum Schutz von Kindern auf der Straße die Siedlung Gartenstadt zur „Zone 30“. Zur Erinnerung der Kraftfahrer schafften wir es damals sogar, im Innenbereich hier und da eine weiße 30 auf die Fahrbahn zu bringen. Mit der Sanierung und dem Ausbau der Ortsdurchgangsstraße in Kleinolbersdorf wurden erstmalig Zwei-Kanal-Abwasserleitungen (Regenwasser getrennt von Schmutzwasser) verlegt und durchgängig ein Fußweg errichtet, wodurch die Sicherheit der Fußgänger im Ort wesentlich erhöht werden konnte. Wer erinnert sich heute noch an die alte Dorfstraße, teils eingeengt, voller Schlaglöcher und mit offenem Straßengraben? Es war ein erstaunliches, zeitaufwändiges und zukunftsträchtiges Bauvorhaben einer kleinen selbständigen Gemeinde, die ihre Möglichkeiten nach der Wende zu nutzen verstand. Gleiches hatte der Gemeinderat danach auch für Altenhain vorgesehen. Aber mit unserer Eingemeindung 1997 nach Chemnitz hatte sich das erledigt. Seit 26 Jahren ist davon keine Rede mehr. Dem Stillstand gehorchend wurde die gesamte Ortsdurchfahrt in Altenhain, nun immer noch ohne Fußweg, auch auf 30km/h festgesetzt. Und das wird vermutlich noch lange Zeit so bleiben.
Zurück zur „Zone 30“ in der Siedlung Gartenstadt. Die meisten Verkehrsteilnehmer halten sich offensichtlich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit und tragen bereitwillig zur Verkehrssicherheit bei. Leider gibt es aber auch Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die sich im Innenbereich nicht mehr an das Schild „Zone 30“ erinnern. Ein besonders gefährlicher Bereich ist die Einmündung der Straße Gartenstadt in die Schillerstraße. Von der Schillerstraße kommend brausen manche mit geschätzten 40 oder 50km/h um die Kurve, um dann auf der Geraden noch zu beschleunigen. Wenn dann gerade eine Grundstücksausfahrt erfolgt, müssen manchmal wenige Meter Bremsweg ausreichen, um einen Aufprall zu vermeiden. Ohne Einweisung bei der Ausfahrt durch eine zweite Person geht es hier eigentlich gar nicht. Aber manchmal steht diese zweite Person einfach nicht zur Verfügung. Dann wird es riskant, besonders wenn die Ausfahrt rückwärts erfolgen muss. Juristisch ist der Fall klar: Wer ausfährt, ist schuld. Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit wird sich nur schwer oder nicht beweisen lassen. Prinzipiell kann ähnliches an jeder Grundstücksausfahrt passieren.
Ein kaputtes Auto und ein erträglicher Personenschaden sind aber längst nicht alles, um das es hierbei geht. Es kann auch schnell um den Erhalt der bisherigen Lebensverhältnisse gehen. Wenn der juristische Unfallverursacher, nicht selten in hohem Alter, seinen Führerschein verliert, wird es existenziell: Wie komme ich jetzt zum Einkaufen, zum Arzt, zur Behörde in die Stadt? Mit unserem Bus wird sich das oft nicht realisieren lassen, er fährt zu selten, auch weil kaum jemand drinsitzt. Kann ich den Einkauf überhaupt nach Hause schleppen? Die eigene Mobilität hat dann eine überragende Bedeutung, um in den angestammten Wohnverhältnissen zu verbleiben und vielleicht die Pflege des Ehepartners zu gewährleisten. Während sich in der Stadt die Discounter förmlich auf die Füße treten, ist die Versorgung im ländlichen Raum heute oft schlechter als am Ender der DDR. So gibt es bei uns keinen Bäcker, keinen Fleischer, kein Lebensmittelgeschäft mehr, auch die Arztstation steht leer. Die Sparkasse wurde aufgelöst, nicht mal einen Sparkassenautomat können wir heute bei uns noch realisieren. Weil ein erheblicher Teil der Einwohnerschaft in hohem Alter und teils auch gesundheiltlich eingeschränkt ist, ist ein solcher Zustand in einer Stadt wie Chemnitz eigentlich untragbar.
Deshalb wäre es sehr gut, wenn mit Vorsicht und Rücksichtnahme jeder derartige Verkehrsunfall mit seinen weitreichenden Folgen bei uns auch künftig vermieden werden könnte. Es gibt sehr wohl Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die auch mal auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten und einräumen, eine begonnene Grundstücksausfahrt abzuschließen. Eine gelegentliche Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizei wäre dann auch nicht erforderlich. Sie würde ohnehin nur diejenigen betreffen, die sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten wollen.